Stoßen Kunstleidenschaft und wirtschaftliches Interesse aufeinander, entstehen auch rechtliche Fragestellungen, etwa
- in Verhandlungen über Galeristen-, Leih- oder Kaufverträge,
- bei Auseinandersetzungen über die Echtheit von Werken
- bei der Verwertung von Rechten an Werken, z.B. Urheberrechten
Fokke Peters berät und unterstützt auch bei komplexen Fragestellungen mit dem nötigen Engagement für die Kunst – mit langer Erfahrung als Anwalt für Kunstrecht und mit Fachwissen aus Studium und Promotion im Fach Kunstgeschichte.