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	<description>Fokke Peters - Rechtsanwalt</description>
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		<title>Erweiterte Rechte für Plattenproduzenten</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Jul 2009 06:45:22 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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Sie scheint nur eine weitere EU-typische, praxisferne Detailregelung von vielen zu sein - und hat doch weit reichende Bedeutung für Musikkonsumenten, DJs und Sampling: Die kommende Verlängerung der Schutzfristen für Leistungsschutzrechte.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sie scheint nur eine weitere EU-typische, praxisferne Detailregelung von vielen zu sein &#8211; und hat doch weit reichende Bedeutung für Musiker, Musikkonsumenten, DJs und Sampling: Die kommende Verlängerung der Schutzfristen für Leistungsschutzrechte.</p>
<p>Ein <a href="http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/627&amp;format=HTML&amp;aged=0&amp;language=DE&amp;guiLanguage=en" target="_blank">Vorstoß der EU</a>, der kurz vor der Umsetzung steht, wird die Rechtslage erheblich verändern: Bisher haben Interpreten und Plattenfirmen/CD-Hersteller (im Urheberrecht heißen sie Tonträgerhersteller) für 50 Jahre nach Erscheinen des Titels das sog. Leistungsschutzrecht auf die von ihnen veröffentlichten Plattenaufnahmen. Dieses Recht erlaubt den Herstellern die alleinige Verwertung der Aufnahmen. Nach Auslaufen des Rechts können sie dagegen Kopien oder downloads nicht mehr wegen Verletzung der Leistungsschutzrechte untersagen.</p>
<p>Die EU will nun die Schutzfrist auf 70 Jahre ausdehnen; die ursprünglich vorgesehene Verlängerung auf 95 Jahre hat das EU-Parlament allerdings abgelehnt. Teil der Neuregelung ist eine 20%-Beteiligung für Studiomusiker an allen Erträge in dieser Zeitspanne, auch aus dem Internet-Vertrieb. Kommentatoren wie der deutsche Staatsminister für Kultur und Medien, <a href="http://www.bundesregierung.de/nn_23376/Content/DE/Rede/2009/05/2009-05-26-neumann-media-night.html" target="_blank">Bernd Neumann</a>, halten dies für einen großen Erfolg: Gerade weniger bekannte Künstler und Studiomusiker seien im Alter auf diese Erträge angewiesen.</p>
<p>Scharfe <a href="http://www.ip.mpg.de/ww/de/pub/aktuelles/archiv.cfm?fuseaction_pre=detail&amp;prid=15&amp;" target="_blank">Kritik an der Neuregelung</a> ist aber nicht ausgeblieben: Der soziale Effekt sei nur vorgeschoben, die tatsächlichen Erträge etwa für Studiomusiker ausgesprochen gering (maximal bis etwa 50 Euro pro Jahr). Die Neuregelung sei deshalb in erster Linie ein <a href="http://blog.beck.de/2009/05/20/bernt-hugenholtz-95-jahre-schutzdauer-ist-zuviel" target="_blank">Lobbyismuserfolg der Tonträgerindustrie</a>, die jetzt ihre Rechte noch länger und besser auswerten könne.</p>
<p>Ob diese scharfe Kritik wirklich angemessen ist, muss sich allerdings erst noch zeigen: Die Tonträgerhersteller lassen sich in vielen Fällen auch von Textern und Komponisten Rechte einräumen, die dann als Urheberrechte deutlich länger wirken als die Leistungsschutzrechte, nämlich bis 70 Jahre nach dem Tod der Autoren. Deshalb sind Zweifel angebracht, ob die Tonträgerindustrie in wirklich vielen Fällen auf die Verlängerung der Schutzfristen im Leistungsschutz angewiesen ist. Ungeachtet der Diskussion dürfte die Neuregelung bald in der EU verabschiedet und dann auch in Deutschland rechtsverbindlich umgesetzt werden.</p>
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		<title>Erleichterung des Vergaberechts &#8211; wichtig auch für schon laufende Kulturprojekte</title>
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		<pubDate>Thu, 16 Jul 2009 15:13:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Kulturprojekte]]></category>

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		<description><![CDATA[Vergabeverfahren können viel Kraft und Zeit rauben: Wer sich für einen staatlichen Auftrag bewirbt, oder wer mit Steuermitteln Projekte realisiert und dafür selbst Aufträge vergibt, kann ein Lied davon singen. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt gelten aber zur Zeit erhebliche Erleichterungen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vergabeverfahren können viel Kraft und Zeit rauben: Wer sich für einen staatlichen Auftrag bewirbt, oder wer mit Steuermitteln Projekte realisiert und dafür selbst Aufträge vergibt, kann ein Lied davon singen. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt gelten aber zur Zeit erhebliche Erleichterungen.</p>
<p>Als Teil des „Konjunkturpaketes II“ haben die deutschen öffentlichen Verwaltungen die Vergabeverfahren stark vereinfacht: Kern der Regelung ist eine deutliche Anhebung der Auftragswerte, bei deren Erreichung ein förmliches Vergabeverfahren mit all seinen Feinheiten erst nötig wird: Von der korrekten Veröffentlichung der Ausschreibung über die perfekte Formulierung der Ausschreibungsbedingungen bis hin zur peniblen Dokumentation der Vergabeentscheidung.</p>
<p>Bisher lag der entscheidende Schwellenwert im Bund und den Ländern zwischen 5.000 und 30.000 Euro. Nur unterhalb dieses Auftragswertes war bislang die wesentlich einfachere „freihändige Vergabe“ zulässig, also die formfreie Auftragsvergabe an einen frei ausgewählten Vertragspartner, oder die „beschränkte nichtöffentliche Ausschreibung“, also die vereinfachte Beauftragung nach Einholung von Vergleichsangeboten.</p>
<p>Nach einer Entscheidung der Bundesregierung (27.1.2009) können diese erleichterten Ausschreibungsformen angewandt werden, wenn der Auftragswert voraussichtlich 100.000 Euro (Bauleistungen: 1.000.000 Euro) nicht übersteigen wird. Die entsprechende Bundesregelung gilt inzwischen in Ländern und meist auch Kommunen mit kleineren Abweichungen, sowohl für die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) als auch für die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOL).</p>
<p>Unzählige mit Haushaltsmitteln geförderte Projekte im Kulturbereich können nun ihren Verwaltungsaufwand erheblich verringern: Die neuen Schwellenwerte machen für kaum einen Auftrag mehr eine formelle Vergabe notwendig. Ein oft übersehener Nebeneffekt: die Regelung begünstigt auch bereits laufende Projekte: In der Regel werden Fördermittelempfänger durch Förderbescheid oder -vertrag verpflichtet, Ausschreibungen streng nach VOL oder VOF durchzuführen.</p>
<p>Je nach Formulierung können die neuen Erleichterungen ab dem 1.2.2009 unmittelbar auch für diese Projekte gelten. Und selbst dann, wenn dies auf den ersten Blick ausgeschlossen erscheint, sind öffentliche Förderpartner zur Zeit in der Lage (und oft auch willens), begründete Ausnahmen zulassen. Einziger Wermutstropfen: Die Neuregelung ist als Teil des aktuellen Konjunkturpaketes befristet bis zum 31.12.2010.</p>
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