29. Juni 2009

Kunstrecht

Stoßen Kunstleidenschaft und wirtschaftliches Interesse aufeinander, entstehen auch rechtliche Fragestellungen, etwa

  • in Verhandlungen über Galeristen-, Leih- oder Kaufverträge,
  • bei Auseinandersetzungen über die Echtheit von Werken
  • bei der Verwertung von Rechten an Werken, z.B. Urheberrechten

Fokke Peters berät und unterstützt auch bei komplexen Fragestellungen mit dem nötigen Engagement für die Kunst – mit langer Erfahrung als Anwalt für Kunstrecht und mit Fachwissen aus Studium und Promotion im Fach Kunstgeschichte.